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Freitag: 08:00 - 16:30 Uhr

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Herzlich willkommen bei der PhysioPlus-Heinsberg!

Wir freuen uns, Sie auf der Homepage der PhysioPlus-Heinsberg, welche von Alex Eurelings geleitet wird, begrüßen zu dürfen.



Die Vielfalt unserer Behandlungen beinhaltet unter anderem Krankengymnastik, Manuelle Lymphdrainage und Manuelle Therapie. Mit einem Klick auf unser Leistungsspektrum können Sie sich einen umfassenden Einblick über unsere Therapiemethoden verschaffen.
Sollte es Ihnen nicht möglich sein, unsere Praxis aus eigener Kraft zu besuchen, vereinbaren Sie einfach telefonisch einen Termin, wir besuchen Sie auch gern zu Hause.

Ihr Team der PhysioPlus-Heinsberg

Unser Team

Unser Team der PhysioPlus-Heinsberg sorgt dafür, dass Sie sich bei uns in entspannter Atmosphäre rundum wohl fühlen. Wir möchten Ihnen genau das bieten, was für Ihre individuelle Vorsorge und Genesung notwendig und sinnvoll ist.

Team
Alex Eurelings
Physiotherapeut
Team
Simone Vraetz
Physiotherapeutin
Team
Wien Willems
Physiotherapeut
Team
Nina Chudziak
Physiotherapeutin
Team
Janneke
Physiotherapeutin
Team
Karolina Opiela
Physiotherapeutin
Team
Robin Wick
Masseur
Team
Shanon Larue-Holierhoek
Physiotherapeutin
Team
Jolijn Janssen-Stijaert
Physiotherapeutin
Team
Lisa van Mulken
Team
Cyrill Bruinen
Team
Agnieszka
Team
Valérie Paulis

Unsere Leistungen

Krankengymnastik Neurologische Physiotherapie Manuelle Therapie Med. Trainingstherapie Manuelle Lymphdrainage Craniomandibulaire Therapie Massage/Fango/HL KG Gerät Taping Ultraschall & Elektrotherapie Hausbesuche
Berufsgruppe
  • Physiotherapeut/in / Krankengymnast/in
  • Masseur/in
Bowen Faszien Therapie
Zulassungserweiterungen / Schwerpunkte
  • gerätegestützte Krankengymnastik (KGG)
  • Manuelle Lymphdrainage (MLD)
  • Manuelle Therapie (MT)
  • Neurologische Krankengymnastik (PNF)
  • Orthopädische Krankengymnastik
Zusätzliche Leistungen / Anwendungen
  • Beckenbodengymnastik
  • Hausbesuche
  • klassische Massagetherapie (KMT)
  • medizinische Trainingstherapie
  • Sportphysiotherapie
Praxisausstattung / Anwendungen der Physik. Therapie
  • Elektrotherapie
  • Fango / Naturmoor
  • Gruppentherapieraum
  • Heißluftgerät / Heiße Rolle
  • Kältetherapie (Eis)
  • med. Trainingstherapie an Geräten (MTT)
  • Ultraschall
Selbsthilfegruppe
  • Seit 1996 versorge ich als Physiotherapeut die Gymnastikstunden für die Osteoporose Selbsthilfe Gruppe Heinsberg. Die Trockengymnastik findet in meiner Praxis statt und die Wassergymnastik wird im Schwimmbad Haaren durchgeführt.

    Kontakt: Vorsitzende Frau Marlies Houben 02452-88620
Sonderleistungen
  • behindertengerechte Einrichtung
  • Betreuung von Selbsthilfegruppen
Sprachen
  • Deutsch
  • Englisch
  • Niederländisch
  • Polnisch
Gruppen-/ Kursangebote
  • Medizinische Trainingstherapie

Aktuelles

Akademisierung der Therapieberufe: Jetzt handeln, bevor es zu spät ist!
Ergotherapie, Physiotherapie und Logopädie brauchen eine hochschulische Ausbildung, um den Fachkräftemangel zu bekämpfen und die Gesundheitsversorgung zukunftssicher zu machen.

Das Bündnis Therapieberufe an die Hochschulen (bei dem der dbl Mitglied ist) ruft den Deutschen Bundestag auf:

  • Schaffen Sie eine gesetzliche Grundlage für eine flächendeckende hochschulische Ausbildung in den drei Therapieberufen Ergotherapie, Logopädie und Physiotherapie!
  • Stellen Sie sicher, dass Bund und Länder gemeinsam ein Finanzierungssystem etablieren, das den Ausbau primärqualifizierender Studiengänge unterstützt!
  • Fördern Sie Begleitforschung zur Evaluation des Akademisierungsprozesses, um langfristig evidenzbasierte Entscheidungen treffen zu können!
Deutschland steht vor einer entscheidenden Weichenstellung: Die Reform der Therapieberufe darf nicht länger aufgeschoben werden. Der Fachkräftemangel in diesen Berufen hat längst ein kritisches Niveau erreicht. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an die therapeutische Versorgung aufgrund der demografischen Entwicklung und der zunehmenden Komplexität von Erkrankungen. Die Lösung liegt auf der Hand: eine vollständige Akademisierung dieser Berufe. „Deutschland ist Schlusslicht in Europa, wenn es um die hochschulische Ausbildung der Therapieberufe geht“, betont Prof. Dr. Bernhard Borgetto, Sprecher des Bündnisses Therapieberufe an die Hochschulen. Warum die Akademisierung jetzt umgesetzt werden muss:
  • Qualität der Patientenversorgung sichern: Eine hochschulisch fundierte Ausbildung ermöglicht evidenzbasierte Therapieansätze und interprofessionelle Zusammenarbeit auf Augenhöhe mit anderen Gesundheitsberufen.
  • Fachkräftemangel bekämpfen: Nur durch attraktive Studiengänge können junge Menschen für diese Berufe gewonnen werden. Die aktuelle Ausbildungssituation führt zu hohen Abbruchquoten und Berufsflucht.
  • Effiziente Nutzung von Ressourcen: Die parallele Existenz von Fachschulen und Studiengängen ist teuer und ineffizient. Ein einheitliches System spart Kosten und erhöht die Ausbildungsqualität.
  • Zukunftsfähigkeit gewährleisten: Die Akademisierung schafft Raum für Forschung und Innovation, was essenziell für die Weiterentwicklung der therapeutischen Versorgung ist.
Mit dem Auslaufen der Modellklauseln Ende 2024 ist jetzt der richtige Zeitpunkt gekommen, eine primärqualifizierende hochschulische Ausbildung für die Therapieberufe verbindlich einzuführen. Die Evaluation der Modellphase ist positiv und unterstreicht, dass die Akademisierung die Möglichkeit der selbstständigen therapeutischen Behandlung bietet. Deshalb muss ein geplanter Transformationsprozess von der aktuellen Teilakademisierung hin zu einer Vollakademisierung der Therapieberufe in einem Zeitraum von, je nach Berufsgruppe unterschiedlich, maximal 10 bis15 Jahren, zentraler Bestandteil der politischen Agenda in dieser Legislaturperiode sein.„Die bisherigen Verzögerungen senden ein verheerendes Signal an junge Menschen, die sich für diese Berufe interessieren“, warnt Prof. Borgetto weiter. „Wir fordern Sie als Abgeordnete auf, Verantwortung zu übernehmen und diese Reform endlich umzusetzen.“ Pressemitteilung Bündnis Therapieberufe an die Hochschulen

Katze-Kuh-Übung bei Kreuzschmerzen
Besser Bewegung als Schonung

Akute Beschwerden im Rücken sind meist nichts Ernstes und haben eine gute Prognose", sagt Prof. Dr. Bernd Kladny, stellvertretender DGOU-Generalsekretär und Chefarzt der Abteilung für Orthopädie und Unfallchirurgie an der Fachklinik Herzogenaurach. „Erfahrungsgemäß bilden sich ein Hexenschuss oder andere funktionelle Kreuzschmerzen meist von selbst zurück. Bewegung ist hilfreich dabei“, sagt Kladny.

Rückenschmerzen zählen zu den häufigsten Beschwerden in der Bevölkerung – vier von fünf Menschen sind irgendwann im Leben betroffen. Sie führen zu eingeschränkter Beweglichkeit und dem natürlichen Impuls, den Rücken zu schonen. „Rückenschmerzen sind jedoch kein Grund zur Ruhe – im Gegenteil: Bewegung ist oft der beste Weg zur Linderung“, sagt Kladny. „Schon kleine Anpassungen im Alltag können helfen, Beschwerden zu vermeiden und langfristig einen starken, schmerzfreien Rücken zu erhalten.“

Die Ursache von Kreuzschmerzen ist häufig eine geschwächte Rumpfmuskulatur, die bei zu wenig Bewegung oder falscher Haltung überlastet wird. Besonders langes Sitzen, etwa im Büro oder Homeoffice, begünstigt diese Beschwerden. Daher ist es wichtig, regelmäßig vom Schreibtisch aufzustehen, die Position zu wechseln und sich zu bewegen. Es gibt keine „richtige“ Sitzhaltung – wichtig ist, abwechselnd aufrecht zu sitzen und sich auch mal zu entspannen. Der Wechsel zwischen Sitzen und Stehen fördert zusätzlich die Rückengesundheit. Ruckartige Bewegungen oder das Heben schwerer Lasten, insbesondere nach längeren Pausen, können die Rückenmuskulatur überlasten und Verspannungen hervorrufen.

Bewegung bleibt auch bei bestehenden Schmerzen wichtig, da Orthopäden und Unfallchirurgen von Schonung abraten. „Aktivitäten wie Spazierengehen oder gezielte Dehnübungen fördern die Lockerung der Muskulatur und lindern den Schmerz schneller“, erklärt Kladny. Wärmebehandlungen, Dehnübungen und rezeptfreie Schmerzmittel aus der Apotheke können ebenfalls helfen.

Fünf einfache Maßnahmen gegen plötzliche Rückenschmerzen: 1. Gezielte Dehnungen: Übungen wie "Katze-Kuh" fördern die Beweglichkeit und lösen Verspannungen. So geht es: In den Vierfüßlerstand gehen, einatmen, Bauch Richtung Boden senken und den Kopf heben. Beim Ausatmen die Wirbelsäule zu einem Katzenbuckel runden. Auch andere kurze, gezielte Übungen können bereits eine spürbare Wirkung erzielen. 2. Bewegung am Arbeitsplatz: Es empfiehlt sich, am Arbeitsplatz häufig die Körperhaltung zu wechseln und nicht den ganzen Tag in der gleichen Position zu sitzen. Zwischendurch kann man sich öfter strecken. Aufstehen und zwischendurch gehen ist ebenfalls förderlich. 3. Bewegung in der Freizeit: Jede Bewegung hilft, man muss nicht unbedingt in den Kraftraum. Schon zusätzliche Spaziergänge sind von Vorteil. Dabei lassen sich leicht kleine Pausen für Beweglichkeitsübungen einbauen. 4. Vorbereitung auf Bewegung: Für anstrengende körperliche Tätigkeiten wie Gartenarbeit oder intensive Sporteinheiten empfiehlt es sich, langsam anzufangen und die Belastung schrittweise zu steigern. 5. Alte Hausmittel: Ob Wärme oder Kälte – was guttut, ist erlaubt. Wärmeanwendungen wie Kirschkernkissen, Wärmflaschen oder Heizkissen können entspannend wirken, während Kältepackungen oder Quarkwickel kühlen. Auch Pflaster mit Capsaicin, einem natürlichen Wirkstoff aus Chili, können die Beschwerden gezielt mildern. Entscheidend ist, was individuell als angenehm empfunden wird.

In seltenen Fällen können Kreuzschmerzen auf ernsthafte Ursachen hinweisen. Bei einem Verdacht auf einen Wirbelkörperbruch nach einer Verletzung oder bei geschwächter Knochenstruktur durch Osteoporose ist eine ärztliche Abklärung notwendig. Auch wenn Fieber und starke nächtliche Schmerzen auftreten, die auf eine bakterielle Entzündung hindeuten, sollte dies geprüft werden. Morgensteifigkeit von mehr als einer Stunde kann auf eine entzündlich-rheumatische Ursache hindeuten. Zudem sind Kreuzschmerzen bei vorangegangener Tumorerkrankung besonders zu beachten. Symptome wie Kribbeln in den Beinen, Taubheitsgefühle oder Muskelschwäche können auf eine Nervenbeeinträchtigung hinweisen. Diese sogenannten „roten Fahnen“ sollten unbedingt ärztlich abgeklärt werden.

Mit Physiotherapie Milliarden sparen
Neue Studie fordert Direktzugang und mehr Prävention

Das deutsche Gesundheitssystem kämpft mit steigenden Kosten, während Einsparmöglichkeiten ungenutzt bleiben. Eine neue Studie der opta data Zukunfts-Stiftung und des Instituts für Zukunftspsychologie und Zukunftsmanagement an der Sigmund Freud PrivatUniversität Wien zeigt: Frühzeitige Physiotherapie könnte teure Operationen vermeiden, Ärzte entlasten und jedes Jahr Milliardenbeträge sparen.

Für die "PhysioStudie 2025-2035" wurden über 1.900 Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten befragt. 65 Prozent berichten, dass durch frühzeitige physiotherapeutische Intervention viele Operationen und damit enorme Kosten hätten vermieden werden können. Wenn zum Beispiel nur 20 Prozent von vier häufigen, orthopädisch begründeten Eingriffen - unter anderem Knie- oder Hüftgelenkersatz - durch Physiotherapie verhindert werden, ergibt sich unter anderem auf Grundlage von Zahlen des Statistischen Bundesamtes aus 2023 eine Einsparung von rund 1,52 Milliarden Euro, die Kosten durch Arbeitsunfähigkeit, Krankengeld oder Medikamente nicht mitgerechnet.

Die Strukturen im Gesundheitssystem verhindern jedoch eine effizientere Nutzung der Physiotherapie. Der Hauptkritikpunkt: Ohne ärztliche Verordnung ist eine Behandlung nicht möglich - zumindest, wenn die Krankenkasse die Kosten übernehmen soll. In anderen Ländern ist der Direktzugang dagegen etabliert.

Direktzugang als Schlüssel zu besserer Versorgung und geringeren Kosten

Die Forderung der Physiotherapeuten ist eindeutig: 63 Prozent wünschen sich den Direktzugang, um Patienten schneller und effektiver behandeln zu können. Prof. Dr. Thomas Druyen, Präsident der opta data Zukunfts-Stiftung und Studienleiter, erklärt: "Physiotherapie könnte viel mehr bewirken, wenn man sie ließe. Doch sie hängt finanziell am Tropf der verordnenden Ärzte. Ein Direktzugang würde Wartezeiten verkürzen, Ärzte entlasten und das gesamte System effizienter machen." Dass Physiotherapeuten dazu in der Lage sind, zeigt die Studie ebenfalls: 85 Prozent der Befragten trauen sich zu, eine korrekte Erstdiagnose zu stellen. Gleichzeitig erleben 73 Prozent, dass ärztliche Diagnosen oft "ungenau" oder "falsch" sind.

Prävention statt Reparaturmedizin: Neue Rolle für Physiotherapeuten

Weiteres Potenzial liegt in der Prävention: Physiotherapeuten könnten verstärkt als Gesundheitscoaches agieren, um Beschwerden frühzeitig zu verhindern. 76 Prozent der Befragten halten die Gesundheitskompetenz der Bevölkerung für zu gering. Neue Technologien wie Künstliche Intelligenz (KI) und Robotik könnten helfen, physiotherapeutische Maßnahmen gezielter einzusetzen und langfristige Gesundheitskosten zu senken. Druyens Fazit: "Deutschland muss weg von einer krankheitszentrierten Flickschusterei hin zu einem integrierten, präventiven und KI-gestützten Gesundheitsmodell. Physiotherapie kann dabei ein zentraler Eckpfeiler sein."

Die vollständige "PhysioStudie 2025-2035" ist auf der Website der opta data Zukunfts-Stiftung kostenlos abrufbar: www.zukunftsstiftung.optadata.de/forschung/studien/physiostudie-2025-2035/

Sturzprophylaxe: Risiken wie Oberschenkelhalsbruch mindern
Senior:innen lernen bei Ergotherapeut:innen, den gesamten Organismus herauszufordern und dadurch sicher und selbstbewusst zu gehen

Das Alter bringt Veränderungen wie nachlassende Muskelkraft, eingeschränktes Gleichgewicht und andere gesundheitliche Beeinträchtigung mit sich, die wiederum ein erhöhtes Sturzrisiko nach sich ziehen. „Spätestens ab 65 empfiehlt es sich, sich mit den Themen „Sturz“ und „Sturzgefahren“ auseinanderzusetzen“, legt Elmar Weinbeer, Ergotherapeut im DVE (Deutscher Verband Ergotherapie e.V.), nahe und das nicht ohne Grund. Ab diesem Alter nimmt das Sturzrisiko zu, es häufen sich die Fälle einer Hüftfraktur. Ergotherapeut:innen bieten Optionen an, um der Sturzgefahr vorzubeugen. Denn: Sich zu schützen ist wichtig und machbar.

In Deutschland trifft die Diagnose „Hüftfraktur“ jährlich bis zu neun Prozent der über 65jährigen. Die landläufig als Oberschenkelhalsbruch bekannte Verletzung ist zu Recht gefürchtet. Oft treten sogar schwere Komplikationen mit einer vergleichsweise hohen Todesrate auf: Über zehn Prozent überleben die Folgen ihrer sturzbedingten Verletzung wegen einer Thrombose, Lungenembolie oder Lungenentzündung nicht. Wer sich – am besten sein Leben lang – viel bewegt, macht daher schon eine Menge richtig. Durch Bewegung lässt sich bekanntermaßen vielen Alterszipperlein etwas entgegensetzen; ausreichend und richtige Aktivitäten können das eigene Sturzrisiko eindämmen. Aber reicht das? „Wer auf Nummer sicher gehen möchte, ist mit einer entsprechenden Sturzprophylaxe besser beraten“, bestätigt der Ergotherapeut Elmar Weinbeer. Ergotherapeut:innen bieten zur Sturzprophylaxe Kurse in der Gruppe oder Einzelberatungen an. Wer bereits eine gesundheitliche Einschränkung hat oder etwa wegen einer Wirbelsäulenfraktur nur noch über eine verminderte Gehfähigkeit verfügt, kann von seinem Arzt oder seiner Ärztin eine Blankoverordnung mit der Diagnose SB1 erhalten. Dann übernehmen Krankenkasse oder -versicherung die Kosten für therapeutische Maßnahmen zur Sturzprophylaxe.

Dank ergotherapeutischem Training: Verbesserung von Gleichgewicht und Mobilität Um die aktuelle persönliche Situation ihrer Patient:innen und Klient:innen in puncto Mobilität und Sturzrisiko besser beurteilen zu können, führen Ergotherapeut:innen zunächst Testungen wie beispielsweise den in der Geriatrie (Altersmedizin) üblichen sogenannten „Timed Up and Go-Test“ durch. Darüber hinaus fließen ihre Erfahrungen und die Beobachtungen, die sie machen ebenso wie eine Gang- und Bewegungsanalyse mit in ihre erste Einschätzung ein. Besteht bereits eine erhöhte Sturzgefahr? Und welche Ansätze kommen in Betracht? „Sehr beliebt – und man sollte nie unterschätzen, wie wichtig es ist, dass die Menschen das mögen, was sie tun – sind Kurse in der Sturzpräventions-Gruppe“, berichtet der Ergotherapeut Weinbeer aus seiner Praxis. Er weiß, wovon er spricht. Seit Jahren führt er Gruppentrainings durch. Was als 10-wöchiger Kurs für ältere Menschen begann, hat sich zur Dauereinrichtung mit mehreren Gruppen entwickelt, die parallel laufen. „Der soziale Aspekt, die regelmäßigen Treffen mit anderen in derselben Lebensphase und -situation motivieren enorm – ebenso wie die lockere Stimmung, die alle miteinander erzeugen“, erklärt der Ergotherapeut. Gemeinsam trainieren Senioren bei ihm sämtliche Basics die nötig sind, um sich in jeder Situation souverän zu bewegen, sicher zu gehen oder zu laufen.

Ergotherapeut:innen fördern die Alltagskompetenz und Selbstsicherheit Dazu gehören Elemente wie Kraftaufbau, Gleichgewicht, Reaktionsfähigkeit oder Schrittgeschwindigkeit. Wer das als langweiliges Üben abtut, wird bei Ergotherapeut:innen eines Besseren belehrt, denn hier geht es nicht um das rein funktionale Ausüben bestimmter Bewegungen, sondern es besteht immer ein Alltagsbezug. Das Gehen üben die Senioren unter Moderation ihrer Ergotherapeutin oder ihres Ergotherapeuten analog zu Situationen, wie sie sie täglich erleben. Sie gehen mit dem Schirm in der Hand, mit Einkaufstasche am Arm oder einem Tablett mit Geschirr und in anderen Konstellationen ihres Alltags. Oder sie haben in den Weg gelegte Hindernisse und Stolpersteine zu überwinden; auch gehen sie gemeinsam spazieren. Bei älteren Menschen nimmt die Fähigkeit, sich beim Gehen miteinander zu unterhalten und sich dabei anzusehen, mit zunehmendem Alter ab; Senioren neigen dazu, stehenzubleiben, wenn sie dem oder der anderen etwas sagen. „Ein solches Verhalten wäre an sich nicht schlimm“, sagt Weinbeer „aber es zeugt von der eigenen Unsicherheit“. Daher geht es beim ergotherapeutischen Training sowohl um die körperlichen Fähigkeiten als auch um das Verknüpfen der Sinne. Es gilt, den gesamten Organismus wieder herauszufordern und fit zu halten und Unsicherheiten so weit als möglich auszumerzen. So wächst das Zutrauen in die eigenen Fähigkeiten, die Senioren entwickeln wieder ein gutes Körper- und Selbstbewusstsein.

Ergotherapeut:innen beziehen Angehörige und das Umfeld ein Eine maßgebliche Rolle spielt auch das Umfeld, welches Ergotherapeut:innen häufig mit in ihre Interventionen einbeziehen. Sie hören sich die Sichtweise, Sorgen und Wünsche von Angehörigen an, was durchaus von dem abweichen kann, was die Betroffenen sich vorstellen. Ergotherapeut:innen versuchen dann, einen Konsens zu erreichen und vermitteln, um die Bedürfnisse aller Familienangehörigen zu berücksichtigen – immer mit dem Blick auf die Fähig- und Möglichkeiten der älteren Menschen. So gelingt es meist, Missverständnisse auszuräumen und Befindlichkeiten zu klären. “Die eigenen Kinder neigen in jede Richtung dazu, die Fähigkeiten der altgewordenen Eltern falsch einzuschätzen“, weiß Weinbeer. Das Ziel ist immer, die Senioren gerade in Hinblick auf die Sturzprophylaxe so in die Teilhabe zu bringen, dass sie sich entweder aktiver beteiligen oder – falls das Umfeld sie über die Maßen einbindet und fordert – es nicht zu einer Überforderung kommt. Optimalerweise sollten alle an einem Strang ziehen, denn unterm Strich geht es darum, Senioren so zu befähigen, dass sie so lange als möglich aktiv, selbstbestimmt und gesund in den eigenen vier Wänden leben können.

20.03.2025 DGA | Quelle: Deutscher Verband Ergotherapie e.V.

Apotheken-Notdienst

Anschrift
Notdienstzeiten
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52525 Heinsberg
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Tel: 02454/9 21 40
vom 31.03. - 09:00 Uhr
bis 01.04. - 09:00 Uhr

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PhysioPlus-Heinsberg
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Liecker Str. 23
52525 Heinsberg
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Telefon: 02452 - 22425
Fax: 02452 - 9780069
E-Mail: physioplus-heinsberg@t-online.de

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08:00 - 18:30 Uhr
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I. Allgemeine Informationen


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Eurelings GbR
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Gesellschafter: Alex Eurelings

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Fax: 02452 - 9780069
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II. Konkrete Informationen zur Erhebung von personenbezogenen Daten


  1. Besuch der Webseite

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    2. Dauer der Speicherung

      Die Löschung der Daten erfolgt, sobald diese für die Zwecke, für die sie erhoben oder in sonstiger Weise verarbeitet wurden, nicht mehr erforderlich sind. Diese Frist beträgt fünf Jahre für personenbezogene Daten die § 147 AO unterfallen und zehn Jahre für personenbezogene Daten, die § 257 HGB unterfallen. Die Fristen beginnen mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Daten erhoben wurden.

    3. Rechtsgrundlage

      Die Speicherung der vorgenannten Daten erfolgt auf der Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. b sowie lit. c DSGVO.

    4. Widerspruchs- und Beseitigungsmöglichkeit

      Da es hier gesetzlich normierte Aufbewahrungsfristen gibt und die Daten zur Vertragsdurchführung gespeichert und verarbeitet bleiben müssen, ist ein Widerspruch oder eine Löschung nicht möglich.

  3. E-Mail-, Telefax- oder Telefon-Kontakt

    1. Zweck der Datenerhebung und -verwendung

      Ein Nutzer kann per E-Mail (auch per Kontaktformular), Telefax oder Telefon mit uns Kontakt aufnehmen. Wir speichern die uns damit übermittelten und vom Betroffenen angegebenen Daten zur Bearbeitung der Anfrage. Diese Daten sind Namen, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefon- und/oder Faxnummer, Datum und Uhrzeit der Anfrage und die Beschreibung des Anliegens, gegebenenfalls Vertragsdaten, wenn die Anfrage im Rahmen einer Vertragsaufnahme oder -abwicklung erfolgt. Die Daten werden nicht an Dritte weitergeben. Sie dienen der Bearbeitung der Kontaktanfrage des Betroffenen.

    2. Dauer der Speicherung

      Sobald die Daten zur Erreichung des Zwecks nicht mehr notwendig sind, werden sie gelöscht, was der Fall ist, wenn sich die Konversation abschließend erledigt hat und der Sachverhalt geklärt ist und keine vertraglichen oder steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen entgegenstehen. Diese Frist beträgt fünf Jahre für personenbezogene Daten die § 147 AO unterfallen und zehn Jahre für personenbezogene Daten, die § 257 HGB unterfallen. Die Fristen beginnen mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Daten erhoben wurden.

    3. Rechtsgrundlage

      Die Speicherung der vorgenannten Daten erfolgt auf der Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO nur nach vorheriger Einwilligung im Rahmen der Anfrage, nach Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO im Rahmen einer Vertragsanbahnung oder -erfüllung oder nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Das berechtigte Interesse des Verantwortlichen besteht darin, die Kontaktanfrage bearbeiten zu können und Missbrauch der Kontaktanfrage verhindern zu können. Durch einen jederzeit möglichen Widerruf der Einwilligung wird nicht die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung der personenbezogenen Daten berührt.

    4. Widerspruchs- und Beseitigungsmöglichkeit

      Der Betroffene hat jederzeit die Möglichkeit, die von ihm gegebene Einwilligung zur Datenverarbeitung zu widerrufen und der Speicherung zu widersprechen. Dann werden die zu dem Vorgang gespeicherten Daten gelöscht. Sollte ein Vertrag geschlossen worden sein, gilt oben unter Ziffer II.2.Gesagtes.

  4. Cookies

    a) Zweck der Datenverarbeitung
    Um den Besuch unserer Webseite technisch zu ermöglichen, übertragen wir sogenannte Cookies an das Endgerät des Betroffenen. Cookies sind kleine Textdateien, durch die das Endgerät des Betroffenen identifiziert werden kann, indem in der Regel der Name der Domain, von der die Cookie-Daten gesendet wurden, Informationen über das Alter des Cookies und ein alphanumerisches Identifizierungszeichen erfasst werden. Indem das Cookie auf dem verwendeten Endgerät – ohne Eingriff in das Betriebssystem – gespeichert wird, wird es wieder erkannt und ermöglicht uns eventuelle Voreinstellungen sofort verfügbar zu machen. Wir nutzen diese Informationen, um unsere Webseite und die angebotenen Leistungen auf Ihre Bedürfnisse anzupassen und den Aufruf unserer Webseite zu beschleunigen.

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    c) Rechtsgrundlage
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    d) Verhinderungsmöglichkeit
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III. Rechte des Betroffenen

Sofern „personenbezogene Daten“ vom Nutzer auf unserer Webseite verarbeitet werden, so hat die betroffene Person (Betroffener) folgende Rechte gegenüber dem Verantwortlichen gemäß DSGVO.

  1. Recht auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht auf folgende Informationen:

    1. die Verarbeitungszwecke;
    2. die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden;
    3. die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden, insbesondere bei Empfängern in Drittländern oder bei internationalen Organisationen;
    4. falls möglich die geplante Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden, oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer;
    5. das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der sie betreffenden personenbezogenen Daten oder auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung;
    6. das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde;
    7. wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden, alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten;
    8. das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Art. 22 Abs. 1 und 4 DSGVO und – zumindest in diesen Fällen – aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person.
    9. werden personenbezogene Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt, so hat die betroffene Person das Recht, über die geeigneten Garantien gemäß Art. 46 DSGVO im Zusammenhang mit der Übermittlung unterrichtet zu werden.
      Wir stellen dem Betroffenen eine Kopie der personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, zur Verfügung. Für alle weiteren Kopien, die die betroffene Person beantragt, kann der Verantwortliche ein angemessenes Entgelt auf der Grundlage der Verwaltungskosten verlangen.

  2. Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DSGVO

    Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen unverzüglich die Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen. Unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung hat die betroffene Person das Recht, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten – auch mittels einer ergänzenden Erklärung – zu verlangen.

  3. Recht auf Löschung nach Art.17 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass ihn betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden, und der Verantwortliche ist verpflichtet, personenbezogene Daten unverzüglich zu löschen, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft:
    1. die personenbezogenen Daten sind für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig;
    2. die betroffene Person widerruft ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a oder Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO stützte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung;
    3. die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor, oder die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 2 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein;
    4. die personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet;
    5. die Löschung der personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich, dem der Verantwortliche unterliegt;
    6. die personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft gemäß Art. 8 Abs. 1 DSGVO erhoben.

  4. Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO

    Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen gegeben ist:
    1. die Richtigkeit der personenbezogenen Daten von der betroffenen Person bestritten wird, und zwar für eine Dauer, die es dem Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen,
    2. die Verarbeitung unrechtmäßig ist und die betroffene Person die Löschung der personenbezogenen Daten ablehnt und stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten verlangt;
    3. der Verantwortliche die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger benötigt, die betroffene Person sie jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigt, oder
    4. die betroffene Person Widerspruch gegen die Verarbeitung gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO eingelegt hat, solange noch nicht feststeht, ob die berechtigten Gründe des Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen.

  5. Recht auf Unterrichtung nach Art. 19 DSGVO

    Hat der Betroffene gegenüber dem Verantwortlichen hinsichtlich seiner personenbezogenen Daten eine Berichtigung nach Art. 16 DSGVO, eine Löschung Art. 17 Abs. 1 DSGVO oder eine Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO geltend gemacht, und hat der Verantwortliche alle Empfänger, gegenüber denen die personenbezogenen Daten des Betroffenen offengelegt wurden, über das Verlangen des Betroffenen informiert (soweit dies nicht unmöglich oder mit unverhältnismäßigen Aufwand verbunden war), so hat der Betroffene das Recht, vom Verantwortlichen über die Empfänger informiert zu werden.

  6. Recht auf Datenübertragbarkeit Art. 20 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht, die ihn betreffenden personenbezogenen Daten, die er einem Verantwortlichen bereitgestellt hat, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten, und er hat das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch uns zu übermitteln, sofern

    1. die Verarbeitung auf einer Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a oder Art. 9 Abs. 2 lit. a oder auf einem Vertrag gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO beruht und
    2. die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt. Rechte und Freiheiten anderer Personen dürfen dadurch nicht beeinträchtigen werden. Bei der Ausübung des Rechts auf Datenübertragbarkeit gemäß Absatz 1 hat der Betroffene das Recht, zu erwirken, dass die personenbezogenen Daten direkt von uns einem anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist. Die Ausübung des Rechts auf Datenübertragbarkeit lässt das Recht auf Löschung nach Art. 17 DSGVO unberührt. Das Recht auf Datenübertragbarkeit gilt nicht für eine Verarbeitung, die für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde.

  7. Recht auf Widerspruch nach Art. 21 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht, aus Gründen, die sich aus seiner besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung ihn betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling.
    Wir verarbeiten die personenbezogenen Daten nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
    Werden personenbezogene Daten verarbeitet, um Direktwerbung zu betreiben, so hat der Betroffene das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung ihn betreffender personenbezogener Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen; dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht. Widerspricht der Betroffene der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so werden die personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeitet. Eine vom Betroffenen erteilte Einwilligung kann dieser jederzeit widerrufen. Die bis zu diesem Zeitpunkt erfolgte Erhebung und Verarbeitung bleibt jedoch dadurch rechtmäßig.

  8. Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall inkl. Profiling nach Art. 22 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die ihm gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt. Dies gilt nicht, wenn die Entscheidung

    1. für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen dem Betroffenen und uns erforderlich ist,
    2. aufgrund von Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten, denen wir unterliegen, zulässig ist und diese Rechtsvorschriften angemessene Maßnahmen zur Wahrung der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen des Betroffenen enthalten oder
    3. mit ausdrücklicher Einwilligung des Betroffenen erfolgt.
      Diese Entscheidungen dürfen nicht auf besonderen Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 Abs. 1 DSGVO beruhen, sofern nicht Art. 9 Abs. 2 lit. a oder g DSGVO gilt und angemessene Maßnahmen zum Schutz der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen der betroffenen Person getroffen wurden.
      In den unter Ziffern a) und c) genannten Fällen treffen wir angemessene Maßnahmen, um die Rechte und Freiheiten sowie die berechtigten Interessen des Betroffenen zu wahren, wozu mindestens das Recht auf Erwirkung des Eingreifens einer Person auf unserer Seite, auf Darlegung des eigenen Standpunkts und auf Anfechtung der Entscheidung gehört.

  9. Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde nach Art. 77 DSGVO

    Jeder Betroffene hat unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat seines Aufenthaltsorts, seines Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, wenn der Betroffene der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen diese Verordnung verstößt.
    Die Aufsichtsbehörde, bei der die Beschwerde eingereicht wurde, unterrichtet den Beschwerdeführer über den Stand und die Ergebnisse der Beschwerde einschließlich der Möglichkeit eines gerichtlichen Rechtsbehelfs nach Art. 78 DSGVO.

  10. Recht auf wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf nach Art. 79 DSGVO

    Jeder Betroffene hat unbeschadet eines verfügbaren verwaltungsrechtlichen oder außergerichtlichen Rechtsbehelfs einschließlich des Rechts auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde gemäß Art. 77 DSGVO das Recht auf einen wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf, wenn er der Ansicht ist, dass die ihm aufgrund dieser Verordnung zustehenden Rechte infolge einer nicht im Einklang mit dieser Verordnung stehenden Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten verletzt wurden.
    Für Klagen gegen uns der gegen einen Auftragsverarbeiter sind die Gerichte des Mitgliedstaats zuständig, in dem wir oder der Auftragsverarbeiter eine Niederlassung haben. Wahlweise können solche Klagen auch bei den Gerichten des Mitgliedstaats erhoben werden, in dem der Betroffene seinen Aufenthaltsort hat, es sei denn, es handelt sich bei uns oder dem Auftragsverarbeiter um eine Behörde eines Mitgliedstaats, die in Ausübung ihrer hoheitlichen Befugnisse tätig geworden ist


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Gesellschafter: Alex Eurelings


Telefon: 02452 - 22425
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Berufsbezeichnung: Physiotherapeut verliehen in den Niederlanden

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Aufsichtsbehörde:
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