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Herzlich willkommen bei der PhysioPlus-Heinsberg!

Wir freuen uns, Sie auf der Homepage der PhysioPlus-Heinsberg, welche von Alex Eurelings geleitet wird, begrüßen zu dürfen.



Die Vielfalt unserer Behandlungen beinhaltet unter anderem Krankengymnastik, Manuelle Lymphdrainage und Manuelle Therapie. Mit einem Klick auf unser Leistungsspektrum können Sie sich einen umfassenden Einblick über unsere Therapiemethoden verschaffen.
Sollte es Ihnen nicht möglich sein, unsere Praxis aus eigener Kraft zu besuchen, vereinbaren Sie einfach telefonisch einen Termin, wir besuchen Sie auch gern zu Hause.

Ihr Team der PhysioPlus-Heinsberg

Unser Team

Unser Team der PhysioPlus-Heinsberg sorgt dafür, dass Sie sich bei uns in entspannter Atmosphäre rundum wohl fühlen. Wir möchten Ihnen genau das bieten, was für Ihre individuelle Vorsorge und Genesung notwendig und sinnvoll ist.

Team
Alex Eurelings
Physiotherapeut
Team
Simone Vraetz
Physiotherapeutin
Team
Wien Willems
Physiotherapeut
Team
Nina Chudziak
Physiotherapeutin
Team
Janneke
Physiotherapeutin
Team
Karolina Opiela
Physiotherapeutin
Team
Robin Wick
Masseur
Team
Shanon Larue-Holierhoek
Physiotherapeutin
Team
Jolijn Janssen-Stijaert
Physiotherapeutin
Team
Lisa van Mulken
Team
Cyrill Bruinen
Team
Agnieszka
Team
Valérie Paulis

Unsere Leistungen

Krankengymnastik Neurologische Physiotherapie Manuelle Therapie Med. Trainingstherapie Manuelle Lymphdrainage Craniomandibulaire Therapie Massage/Fango/HL KG Gerät Taping Ultraschall & Elektrotherapie Hausbesuche
Berufsgruppe
  • Physiotherapeut/in / Krankengymnast/in
  • Masseur/in
Bowen Faszien Therapie
Zulassungserweiterungen / Schwerpunkte
  • gerätegestützte Krankengymnastik (KGG)
  • Manuelle Lymphdrainage (MLD)
  • Manuelle Therapie (MT)
  • Neurologische Krankengymnastik (PNF)
  • Orthopädische Krankengymnastik
Zusätzliche Leistungen / Anwendungen
  • Beckenbodengymnastik
  • Hausbesuche
  • klassische Massagetherapie (KMT)
  • medizinische Trainingstherapie
  • Sportphysiotherapie
Praxisausstattung / Anwendungen der Physik. Therapie
  • Elektrotherapie
  • Fango / Naturmoor
  • Gruppentherapieraum
  • Heißluftgerät / Heiße Rolle
  • Kältetherapie (Eis)
  • med. Trainingstherapie an Geräten (MTT)
  • Ultraschall
Selbsthilfegruppe
  • Seit 1996 versorge ich als Physiotherapeut die Gymnastikstunden für die Osteoporose Selbsthilfe Gruppe Heinsberg. Die Trockengymnastik findet in meiner Praxis statt und die Wassergymnastik wird im Schwimmbad Haaren durchgeführt.

    Kontakt: Vorsitzende Frau Marlies Houben 02452-88620
Sonderleistungen
  • behindertengerechte Einrichtung
  • Betreuung von Selbsthilfegruppen
Sprachen
  • Deutsch
  • Englisch
  • Niederländisch
  • Polnisch
Gruppen-/ Kursangebote
  • Medizinische Trainingstherapie

Aktuelles

Herzschwäche: Warum auch Bewegung, Entspannung und gesunde Ernährung helfen
„Ohne aktive Rolle der Betroffenen geht’s nicht“: Herz-Reha-Spezialist erklärt, wie sich Herzpatienten leicht mit Hilfe gesunder Lebensstilmaßnahmen vor der Herzschwäche schützen oder eine bestehende Erkrankung bremsen können

Zwar ist die Herzschwäche (Herzinsuffizienz) mit bis zu vier Millionen Betroffenen in Deutschland nicht heilbar. Dennoch kann die Kardiologie dank moderner Therapien in Form von Medikamenten, interventionellen und chirurgischen Verfahren die Entwicklung einer Herzinsuffizienz verlangsamen, die Prognose der Patienten verbessern und im Einzelfall den plötzlichen Herztod abwenden. „Ein elementarer Baustein der Herzinsuffizienztherapie ist jedoch die Prävention durch einen gesunden Lebensstil“, betont der Reha-Spezialist und Kardiologe Prof. Dr. Bernhard Schwaab, Vorstandsmitglied der Deutschen Herzstiftung, anlässlich der bundesweiten Herzwochen zur Herzinsuffizienz (Motto: „Stärke Dein Herz! Herzschwäche erkennen und behandeln“) mit Infos unter herzstiftung.de/herzwochen Warum Prävention bei der Herzschwäche so bedeutsam ist, lässt sich an den häufigsten Ursachen oder Risikokrankheiten der Herzinsuffizienz zeigen. Das sind insbesondere

  • die koronare Herzkrankheit (KHK): Arteriosklerose oder „Verkalkung“ der Herzkranzarterien, wodurch ein Herzinfarkt entstehen kann,
  • ein unkontrollierter Bluthochdruck,
  • Diabetes mellitus (Zuckerkrankheit),
  • und Übergewicht mit Schwerpunkt am Bauch.
  • Fehlende Entspannung, schlechter Schlaf
„Werden diese Herz- und Gefäßerkrankungen beziehungsweise Risikofaktoren kontrolliert und bei Bedarf reduziert – auch durch einen gesunden Lebensstil –, lässt sich effektiv eine Herzschwäche verhindern. Oder man kann das Voranschreiten einer bestehenden Herzschwäche deutlich verlangsamen“, hebt der Chefarzt an der Curschmann-Klinik, einem Rehabilitationskrankenhaus für Kardiologie und Angiologie in Timmendorfer Strand hervor. Weil die Medizin eine Herzschwäche bisher nicht heilen kann, sei es umso wichtiger, „alle Möglichkeiten eines gesunden Lebensstils auszuschöpfen, damit die Herzschwäche erst gar nicht entsteht und das Leben mit dieser chronischen Erkrankung lebenswert bleibt. Dazu zählt auch der Verzicht aufs Rauchen, eine der wichtigsten Einzelmaßnahmen, Herz und Gefäße zu schonen“, erklärt Schwaab. Das Eigenengagement der Betroffenen sei für einen gesunden Lebensstil als Therapiebestandteil unerlässlich. „Ohne ihre aktive Rolle geht es nicht“, betont Schwaab.Herzinsuffizienz: Nicht nur das Herz, auch andere Muskeln leiden Weil mit der Herzschwäche aufgrund der verminderten Pumpleistung alle Organe wie Gehirn, Leber, Niere oder Lunge nicht mehr ausreichend durchblutet werden, kommt es zu beschwerlichen Symptomen wie Luftnot bei körperlicher Belastung oder Abgeschlagenheit. Neben dem Herzen sind auch sämtliche Muskeln wie die Arm-, Bein-, Bauch-, Rücken- und Atemmuskulatur von der verminderten Durchblutung betroffen. Deshalb erstreckt sich die körperliche Schwächung auch auf diese Körperpartien – mit leidvollen Folgen für die Patienten: das Treppensteigen wird zur Tortur oder Luftnot bei Belastung erschwert den Alltag.

Fitter im Alltag: Neben Ausdauer auch Muskeln trainieren Körperliches Training ist ein entscheidender Hebel für Herzschwächepatienten, um im Alltag mobil bleiben zu können und dadurch Lebensqualität zu behalten oder zu verbessern. Die Bewegungstherapie bei Patienten mit Herzschwäche entlastet den Herzmuskel, indem vor allem die periphere (äußere) Muskulatur und die Atemmuskulatur gestärkt werden. Der Effekt dabei:
  • stärkere Bein-, Bauch- und Rückenmuskulatur lässt Betroffene leichter Treppen steigen
  • kräftigere Arme können besser heben und tragen,
  • eine stärkere Atemmuskulatur wird auch bei häufigem und schnellerem Atmen während einer Anstrengung nicht so schnell müde.
„Eine stärkere äußere Muskulatur entlastet den schwachen Herzmuskel und die Patienten haben weniger Luftnot bei körperlichen Aktivitäten im Alltag“, weiß Prof. Schwaab aus Erfahrung mit Patienten. Studien haben gezeigt, dass diese Art Trainingstherapie für das schwache Herz unbedenklich ist und von den Patienten gut vertragen wird.

Bessere körperliche Belastbarkeit im Alltag = bessere Lebensqualität Grundlage der Bewegungstherapie ist ein Ausdauertraining auf dem Fahrradergometer und/oder etwa Nordic Walking im Freien. Auch Rudern, auf dem Laufband trainieren oder tanzen sind auch möglich – „im Prinzip jede Form der Ausdauerbelastung“, so Reha-Spezialist Prof. Schwaab. Ein Ausdauertraining von 30 Minuten mehrmals in der Woche kann die Sauerstoffaufnahme und körperliche Belastbarkeit deutlich verbessern.

Hinzu kommt ein muskuläres Kraft-Ausdauer-Training, auch dynamisches Krafttraining genannt, an Geräten, mit Hanteln oder elastischen Bändern. Empfohlen werden geringe Gewichte und häufige Wiederholungen. „Pressatmung während des Trainings ist unbedingt zu vermeiden. Stattdessen atmet man mit offenem Mund im Rhythmus der Bewegung mit dem Gerät oder einer Hantel ein und aus“, erklärt der Reha-Mediziner. Wichtig: Vor Beginn der Bewegungstherapie sollten Patienten mit einem Kardiologen die geeignete Trainingsstärke festlegen. Zu Beginn empfiehlt es sich außerdem, das Training unter ärztlicher Kontrolle in einer ambulanten Herzinsuffizienzgruppe zu betreiben. „Wer sich regelmäßig einer Bewegungstherapie unterzieht sowie Dauer und Intensität des Trainings langsam erhöht, kann so die körperliche Belastbarkeit im Alltag steigern. Das verbessert die Lebensqualität“, betont der Herzstiftungs-Vorstand. Als Sturz-Prophylaxe eignet sich zusätzlich eine spezielle Gymnastik zur Verbesserung von Koordination, Gleichgewicht und Beweglichkeit.

Ambulante Herzinsuffizienzgruppen (HIG) ermöglichen Patienten mit Herzschwäche ein wohnortnahes Trainingsprogramm. HIG sind seit 2022 von allen Trägern der gesetzlichen Kranken-, Renten- und Unfallversicherung anerkannt. Jeder Arzt kann die Teilnahme an einer HIG verordnen. Infos zur Kardiologischen Reha und HIG: herzstiftung.de/reha-broschuere

Hilfen bei Ängsten und Depressionen Akute Luftnot und die damit verbundenen Einschränkungen im Alltag führen bei Herzschwächepatienten sehr häufig zu Angstzuständen oder zu einer Depression. Im Rahmen der ambulanten Betreuung kann bei Ängsten und depressiven Zuständen eine psychologische Therapie eingeleitet werden, die den Patienten hilft, die Krankheit besser zu verarbeiten, Ängste abzubauen und sich entspannen zu können. Entspannungsformen können Musik, Malen, Atemübungen, Yoga, autogenes Training, Spazierengehen oder anderes sein, was individuell hilft. „Ziel einer begleitenden ärztlichen oder psychologischen Therapie ist es, die Angst im Alltag zu nehmen, damit Patienten das Vertrauen in den eigenen Körper und damit ihre gewohnte Sicherheit zurückbekommen.“ In diesem Kontext spielt auch die Bewältigung weiterer Belastungsfaktoren wie andauernder Stress und seine Auswirkung auf Schlaf, den Konsum von Alkohol und anderen Rauschmitteln sowie Atemstörungen im Schlaf (Atemaussetzer, Schnarchen) eine wichtige Rolle. Denn diese Faktoren können wiederum das Risiko für Herzinfarkt und Schlaganfall erhöhen und eine Entgleisung der Herzschwäche befördern. Infos: herzstiftung.de/podcast-herzschwaeche-psyche

Gesund ernähren: Herzschwäche stabil halten oder verbessern Eine ausgewogene und gesunde Ernährungsweise trägt durch verschiedene Komponenten dazu bei, eine Herzschwäche stabil zu halten, indem sie etwa hilft, Belastungsfaktoren wie Übergewicht, Muskelabbau, Bluthochdruck oder Diabetes zu vermeiden. Dazu zählen folgende Komponenten:

Zufuhr von Eiweiß: Eine Zufuhr während des körperlichen Trainings von 0,8 bis 1,0 Gramm Eiweiß pro Kilogramm Körpergewicht pro Tag – bei gesunder Nierenfunktion – ist wichtig für den Muskelaufbau und, um einem schleichenden Muskelschwund (Kachexie) entgegenzuwirken.

Konsum von Salz: Bei Herzschwäche ist Salz nur begrenzt zu konsumieren. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfiehlt höchstens fünf Gramm Salz am Tag. Die ideale Menge kann jedoch variieren, da Patienten sehr unterschiedlich auf Salz in der Nahrung reagieren. Grundsätzlich: Salz bindet Wasser im Körper, dadurch kann der Blutdruck ansteigen und dieser höhere Blutdruck wiederum belastet das schwache Herz zusätzlich. Daher sollten Herzschwächepatienten übermäßigen Salzverbrauch im Essen vermeiden. Entscheidend ist jedoch nicht die gemessene Menge an Salz, sondern, dass der tägliche Salzkonsum nicht zu einem höheren Blutdruck und zu Wassereinlagerungen führt.

Auf die Trinkmenge achten: Je nach Witterung/Außentemperatur, je nach körperlicher Aktivität und damit verbundenem Schwitzen, je nach Nierenfunktion und Ausmaß der Herzschwäche und eventuell Wassereinlagerungen ist die Trinkmenge individuell festzulegen. Wenn Diuretika zu hoch dosiert eingenommen werden, kann der Körper zu trocken werden – es kommt zu Verwirrtheit und schnellem Herzschlag oder die Mineralstoffe im Blut (Natrium, Kalium) sinken zu weit ab. Besonders an heißen Tagen sollten Herzschwächepatienten darauf achten, genügend zu trinken, aber auch nicht zu viel: über 2 Liter am Tag sind wegen der Diuretika-Einnahme zu vermeiden. Auch kann eine übermäßige Flüssigkeitszufuhr bei herzkranken Patienten die Herzleistung verschlechtern. Die Trinkmenge am besten mit Ärztin/Arzt individuell besprechen. Sehr wichtig ist das tägliche Wiegen, um Wassereinlagerungen im Körper frühzeitig zu entdecken.

Zucker vermeiden: Viel Zucker in Lebensmitteln (oft versteckt in Fertigprodukten) und Getränken erhöht das Risiko für Übergewicht, Bluthochdruck und Diabetes, was sich ungünstig auf eine Herzschwäche auswirkt.

Mittelmeerküche: Herzschutz auf dem Teller Für Herzpatienten und auch bei Herzschwäche empfiehlt die Deutsche Herzstiftung die Mittelmeerküche, weil sie das Risiko für Herz- und Gefäßerkrankungen deutlich reduzieren kann, indem sie mehrere Aspekte für den Herzschutz wie beispielsweise Gewichtskontrolle, Salzverzicht oder die Reduktion von Entzündungseffekten kombiniert.

Das Konzept der mediterranen Kost setzt auf einen hohen Anteil an Gemüse, Obst, Salat, Hülsenfrüchten, Nüssen und Samen sowie auf Oliven- und Rapsöl und auf Kräuter anstelle von Salz. Fisch, Meeresfrüchte und Geflügel werden gegenüber rotem Fleisch bevorzugt. Speziell der tägliche Konsum von ausreichend Gemüse und Ballaststoffen (mindestens 30 Gramm Ballaststoffe pro Tag) kann durch den relativ geringen Energiegehalt dieser Nahrungsmittel dazu beitragen, das Körpergewicht stabil zu halten und Übergewicht zu vermeiden. Der hohe Anteil an Gemüse, Früchten und Vollkornprodukten liefert wichtige Nährstoffe und Antioxidantien, die Entzündungen im Körper reduzieren können. „Als herzgesunde Ernährungsweise trägt die Mittelmeerküche zur Senkung des Risikos für Herz- und Gefäßerkrankungen bei“, bestätigt der Herzstiftungs-Vorstand Prof. Schwaab. Infos unter herzstiftung.de/mediterrane-ernaehrung

Bänderriss
Überlastung im Gelenk

Unsere Bänder halten die Gelenke stabil, indem sie die Knochen, die in einem Gelenk münden, miteinander verbinden. Wird die Verbindung kurzfristig überbelastet, so kann das zu einem Bänderriss führen.

Immer dann, wenn unsere Gelenke in unserem Bewegungsablauf über ein normales Maß hinaus beansprucht werden, müssen die Bänder diese Überbelastung aufnehmen und puffern. Wirkt jedoch aufgrund des massiven Bewegungsdrucks eine kurzfristige Höchstbelastung auf das Band, was zwei Knochen im Gelenk miteinander verbindet und damit stabil halten soll, dann kann es in diesem Moment reißen. Am häufigsten sind hier das Knie mit einem Kreuzbandriss oder das Sprunggelenk mit einem Außenbandriss betroffen. Eine Verletzung der Hand führt auch häufig zu einem Bänderriss, im Besonderen ist hier der Daumen betroffen, ein sogenannter Skidaumen.

Bei einer Verletzung an unseren Bändern ist es nicht immer einfach festzustellen, ob nun das Band tatsächlich gerissen ist. Es kann genauso eine Verletzung in Form einer Überdehnung, eine Zerrung oder ein Riss im Band vorliegen. Dies beurteilt in der Regel ein Arzt. Er ist dafür zuständig, um festzustellen, inwieweit das Band oder auch noch andere Teile des Gelenks in Mitleidenschaft gezogen wurden. Hier können ebenso Sehnen (häufig Schulter), die die Muskeln mit dem Gelenk verbinden, betroffen sein. Auch kann der Knochen direkt oder der Gelenkknorpel verletzt worden sein.

Eine Behandlung von Bänderverletzungen macht immer nach einer Schonungsphase von mind. 10 Tagen Sinn, da damit unvorhersehbaren Folgen einer unbehandelten Verletzung entgegengewirkt werden kann. Eine Verletzung ist für unsere betroffene Gelenke immer ein Ausnahmezustand, welcher die normale Funktion unseres Gelenks immer erst mal einschränkt. Auch wenn diese Verletzung nicht mit Schmerzen einhergeht, so generiert eine fachkundige Betreuung einen zielgerichteten Heilungsvorgang.

Ob und inwieweit eine Operation hier angesagt ist, klären Sie bitte mit einem Spezialisten, da diese nur bei ganz bestimmten Verletzungen sein muss. In den meisten Fällen reicht hier eine gezielte physiotherapeutische Nachbehandlung für die Genesung. Sollte diese konservative Behandlung dennoch keine Verbesserung bringen, gibt es immer noch die Option einer Operation.

14.11.2024 DGA | Quelle: Like Physio, Kevin Glaser (openPR)

Es muss nicht immer der Kraftraum sein
Bei der Volkskrankheit Kreuzschmerz hilft auch Walking

Fast jeder leidet manchmal unter Kreuzschmerzen. Schuld daran ist oft mangelnde Bewegung und zu viel Sitzen. Um das auszugleichen, sollte man sich täglich ausreichend bewegen. Dabei kann jeder für sich herausfinden, welche Art von Bewegung ihm am meisten Spaß macht: Ob Gymnastik im Sportverein, Pilates im Sportstudio oder Hanteltraining in der Muckibude – es gibt viele Angebote und Tutorials im Internet.

„Das muss aber gar nicht sein, es reichen auch ganz einfache Bewegungen“, sagt Rückenexperte Prof. Dr. Bernd Kladny, stellvertretender Generalsekretär der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU). „Eine aktuelle Studie aus Australien hat gezeigt, dass auch schon Walking das erneute Auftreten von Kreuzschmerzepisoden deutlich verringern kann und wir sprechen hier von ca. 160 Minuten Bewegung pro Woche.“

Das vollständige Statement-Video steht ab sofort online unter:
https://dgou.de/presse/pressemappen

Sport für herzkranke Kinder: Jede Bewegung zählt!
Neuer Experten-Ratgeber der Kinderherzstiftung informiert über den Kenntnisstand zu Sport - was geht, was geht nicht - bei angeborenem Herzfehler.

Bewegung ist wichtig, um das Herz zu trainieren, den Blutdruck stabil zu halten und ein Gefühl für den eigenen Körper zu entwickeln. Das gilt auch für Kinder und Jugendliche mit angeborenem Herzfehler. Rund 8.700 Kinder werden jedes Jahr in Deutschland mit einem Herzfehler geboren. Längst gilt auch für sie die Empfehlung, sich nach ihren individuellen Möglichkeiten, ausreichend regelmäßig zu bewegen. Eine chronische Herzerkrankung und damit einhergehende körperliche Einschränkungen sollten dem keineswegs im Wege stehen. „Das Gegenteil sollte der Fall sein“, sagt Dr. Nicole Müller, Oberärztin der Abteilung Kinderkardiologie und Leiterin der Sektion Sportmedizin am Universitätsklinikum Bonn. „Sport ist etwas Positives, es geht um ein gutes Gefühl, um körperliche Bewegung, die Spaß macht, die uns kräftigt, Kontakt zu anderen Menschen schafft und uns einfach guttut.“ Dank ihres natürlichen Bewegungsdrangs testen schon kleine Kinder die Grenzen ihrer körperlichen Belastbarkeit aus und erlangen so Vertrauen in ihren Körper. Dadurch bauen sie Selbstbewusstsein auf und schulen ihre Eigenwahrnehmung. Dies durch gezielte sportliche Aktivität zuzulassen, fällt Eltern herzkranker Kinder verständlicherweise aufgrund der Vorgeschichte ihres Kindes oftmals schwer, berichtet Dr. Müller aus eigener Erfahrung an der Sportambulanz des Bonner Uniklinikums.

Hilfe bietet die Kinderherzstiftung mit einem aktuellen Experten-Ratgeber. Worauf Eltern für ihr Kind oder Jugendliche und junge Erwachsene mit angeborenem Herzfehler bei der Wahl ihrer Sportart (Belastungsarten verschiedener Sportarten, Verletzungsrisiken etc.) in Schule, Verein oder Kinderherzsportgruppe achten sollten, an welche Anlaufstellen sie sich wenden können, darüber informiert der aktuelle Sonderdruck der Kinderherzstiftung der Deutschen Herzstiftung „Herzfehler und Sport – Neue Perspektiven für mehr Gesundheit und Lebensqualität“ (2024).

Der kostenfreie 22-seitige Ratgeber, verfasst von Dr. med. Nicole Müller, Sektion Sportmedizin, Universitätsklinikum Bonn, kann bei der Deutschen Herzstiftung unter Tel. 069 955128-400 oder bestellung@herzstiftung.de angefordert werden.

"Die Unterscheidung von statischer und dynamischer Belastung kann helfen, die Sportart zu finden, die für einen bestimmten Herzfehler gut passen könnte." Dr. Nicole Müller, Oberärztin der Abteilung Kinderkardiologie und Leiterin der Sektion Sportmedizin am Universitätsklinikum Bonn.

„Bewegungsmangel bei Kindern und Jugendlichen ist derzeit ein großes Problem – auch unter den Kindern und Jugendlichen mit angeborenem Herzfehler. Dem müssen wir dringend gegensteuern. Aktuelle Studien zeigen, dass etwa 85 Prozent der Betroffenen ohne Einschränkung Sport treiben können“, betont Kai Rüenbrink, Projektleiter der Kinderherzstiftung der Deutschen Herzstiftung. „Eltern raten wir zu einem Sporttauglichkeitstest, in dem der behandelnde Kinderkardiologe die Belastbarkeit des Kindes genau dokumentiert. Das bringt Eltern, Lehrern oder Trainern mehr Klarheit und beugt einer Überbehütung vor.“ Welche sportlichen Aktivitäten für ein herzkrankes Kind oder Jugendlichen in Frage kommen und welche Risiken zu berücksichtigen sind, sei immer im Einzelfall von der behandelnden Kinderkardiologin oder des behandelnden Kinderkardiologen zu beurteilen. „Unsere Informationen sollen Betroffene dabei unterstützen, die individuell passende Sportart oder körperliche Aktivität für sich zu finden“, so Rüenbrink.

Das kompetente Wissen zu diesem Thema kommt zum richtigen Zeitpunkt. Denn laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) sollten Kinder mindestens 60 Minuten pro Tag körperlich aktiv sein. Der deutschen KiGGS-Studie zufolge schaffen das aber nur 25,9 Prozent aller gesunden Kinder und Jugendlichen. Das Kompetenznetz Angeborene Herzfehler meldet aus seinem Nationalen Register, dass nur 8,8 Prozent der Kinder mit angeborenem Herzfehler dieses tägliche Bewegungspensum erreichen. Dabei ist eine körperliche Fitness auch entscheidend, um Herz-Kreislauf-Erkrankungen im späteren Leben vorzubeugen.

Die richtige Sportart finden: Worauf ist zu achten? Ein Hauptmotiv für die Wahl sollte der Spaß daran sein. Grundsätzlich müsse das Leistungsniveau für die jeweilige Sportart mitbedacht und mit dem Behandlungsteam besprochen werden, so die Kinderkardiologin Dr. Müller. Der Ratgeber der Kinderherzstiftung bietet eine hilfreiche Übersicht, die an die neue Leitlinie angelehnt ist. Diese teilt Sportarten in Gruppen ein, die verschiedene Belastungsformen berücksichtigen. „Die Unterscheidung von statischer und dynamischer Belastung kann helfen, die Sportart zu finden, die für einen bestimmten Herzfehler gut passen könnte“, erklärt Dr. Müller.

Zum Beispiel zählen Ballsportarten wie Basketball, Fußball oder Volleyball zur Gruppe mit hoher dynamischer und geringer statischer Belastung, während Trendsportarten wie Skateboarden, Snowboarden oder aber Sprungdisziplinen der Leichtathletik zur Gruppe mit hoher dynamischer und hoher statischer Belastung zählen. Allerdings gebe es auch viele Sportarten, die Mischformen sind und die Belastungsformen je nach Ausführung stark variieren können. Eine weitere Übersicht zeigt anhand von Beispielen den Grad der Verletzungsrisiken von Sportarten an und wie die Empfehlung bei Einnahme von Gerinnungshemmern lautet.

Wo liegen Grenzen? Eine Einschränkung der Sporttauglichkeit, bei der von ärztlicher Seite von körperlicher Belastung oder Sport abgeraten werden muss, kann in seltenen Fällen erforderlich sein, beispielsweise

  • wenn sich Herzrhythmusstörungen unter Belastung verschlimmern,
  • bei Engstellen an Herzklappen oder massiven Undichtigkeiten der Herzklappen,
  • bei selten auftretenden, angeborenen Erkrankungen der elektrischen Leitung des Herzens, mit hohem Potenzial für bösartige Herzrhythmusstörungen wie Kammerflimmern.
Sportunterricht: Enge Absprachen zwischen Eltern, Ärzten und Lehrkräften wichtig Eltern sollten darauf achten, dass ihre Kinder bei komplexen Herzerkrankungen, sobald sie alt genug sind, in regelmäßigen Abständen eine Belastungsuntersuchung auf einem Fahrradergometer oder einem Laufband absolvieren. Viele Kinder können das schon im Alter von fünf oder sechs Jahren. „In der Regel werden EKG, Blutdruck und Sauerstoffsättigung aufgezeichnet, so dass mögliche sportassoziierte Probleme erfasst werden können“, erläutert Dr. Müller. Der Test biete zugleich die Möglichkeit, im Beisein der Kinderkardiologin oder des Kinderkardiologen die eigene Grenze auszutesten. „So sehen die Eltern, dass ihre Kinder merken, wann sie aufhören müssen. Das gibt ihnen häufig mehr Sicherheit.“

Mit Blick auf den Sportunterricht kommt den Eltern eine Schlüsselrolle zu, da sie alle relevanten Befunde ihres Kindes zur verpflichtenden Einschulungsuntersuchung mitbringen sollten. „Ein generelles Verbot von Schulsport ist nur in Ausnahmefällen notwendig und sinnvoll. Denn regelmäßige körperliche Bewegung ist wichtig und unerlässlich für die Entwicklung von Kindern, auch auf psychischer Ebene“, unterstreicht die Oberärztin Dr. Müller, die auch Co-Autorin der Leitlinie „Sport bei angeborenen und erworbenen Herzerkrankungen“ ist. Enge Absprachen und Kooperation zwischen Lehrkräften, Eltern und Ärzten seien unumgänglich für einen abwechslungsreichen und vielschichtigen Sportunterricht, aber auch um eine Gefährdung des Kindes zu vermeiden.

"Aktuelle Studien zeigen, dass etwa 85 Prozent der Betroffenen ohne Einschränkung Sport treiben können." Kai Rüenbrink, Projektleiter der Kinderherzstiftung der Deutschen Herzstiftung

Anlaufstellen bei Unklarheiten Einige Kinderkliniken, insbesondere kinderkardiologische Abteilungen, haben inzwischen Ärztinnen und Ärzte, die sich auf Kindersportmedizin spezialisiert haben. Auch in kinderkardiologischen Schwerpunktpraxen besteht manchmal die Möglichkeit, sportmedizinische Untersuchungen durchzuführen. Wenn es im Rahmen dieser Untersuchungen Unklarheiten gibt, können sich diese wiederum an ein neu gegründetes „Expertenforum Kindersportkardiologie“ wenden, in dem Menschen zusammenkommen, die sich besonders in diesem Bereich spezialisiert haben.

Interessierte erhalten Informationen unter www.herzstiftung.de/expertenforum-kindersportkardiologie

Tipps Der Sonderdruck „Herzfehler und Sport – Neue Perspektiven für mehr Gesundheit und Lebensqualität“ (22 Seiten) der Kinderherzstiftung der Deutschen Herzstiftung, verfasst von Dr. Nicole Müller, Universitätsklinikum Bonn, kann kostenfrei angefordert werden per E-Mail unter bestellung@herzstiftung.de angefordert werden.  oder per Tel. unter 069 955128-400.

Video des Online-Seminars mit Dr. Nicole Müller zum Thema „Sport mit angeborenen Herzfehlern" - Dürfen sich Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit angeborenem Herzfehler sportlich betätigen, worauf muss dabei geachtet werden und welche Voruntersuchungen sind nötig? herzstiftung.de/herzfehler-sport

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  4. Cookies

    a) Zweck der Datenverarbeitung
    Um den Besuch unserer Webseite technisch zu ermöglichen, übertragen wir sogenannte Cookies an das Endgerät des Betroffenen. Cookies sind kleine Textdateien, durch die das Endgerät des Betroffenen identifiziert werden kann, indem in der Regel der Name der Domain, von der die Cookie-Daten gesendet wurden, Informationen über das Alter des Cookies und ein alphanumerisches Identifizierungszeichen erfasst werden. Indem das Cookie auf dem verwendeten Endgerät – ohne Eingriff in das Betriebssystem – gespeichert wird, wird es wieder erkannt und ermöglicht uns eventuelle Voreinstellungen sofort verfügbar zu machen. Wir nutzen diese Informationen, um unsere Webseite und die angebotenen Leistungen auf Ihre Bedürfnisse anzupassen und den Aufruf unserer Webseite zu beschleunigen.

    b) Dauer der Speicherung
    Die Speicherdauer der verschiedenen Cookies variiert, beträgt aber längstens zwei Jahre. Sie werden auf Ihrem lokalen Endgerät gespeichert, nicht auf unserem Server, weshalb die tatsächliche Löschdauer davon abhängt, wie Ihre Browsersoftware konfiguriert ist. Wie Sie von uns gesetzte Cookies anlassbezogenen oder automatisch löschen können, entnehmen Sie bitte der Bedienungsanleitung Ihrer Browsersoftware.

    c) Rechtsgrundlage
    Unbedingt erforderliche Cookies basieren auf der Rechtsgrundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO, um den Besuch unserer Webseite zu ermöglichen; insbesondere sind einige Funktionen auf unserer Webseite ohne Cookies nicht nutzbar, da der Benutzer und seine bereits vorgenommenen Einstellungen anderenfalls beim Seitenwechsel nicht erkannt werden würde, Spracheinstellungen verloren gingen und Suchen nicht ausgeführt werden könnten.

    d) Verhinderungsmöglichkeit
    Der Betroffene kann die Verwendung von Cookies im genutzten Endgerät blockieren oder diese nach dem Einsatz löschen. Unter Umständen sind dann allerdings einzelne Funktionen unseres Angebots nicht nutzbar. Wie Cookies blockiert und bereits gespeicherte Cookies gelöscht werden können, ist der Anleitung der Browser-Software zu entnehmen.

III. Rechte des Betroffenen

Sofern „personenbezogene Daten“ vom Nutzer auf unserer Webseite verarbeitet werden, so hat die betroffene Person (Betroffener) folgende Rechte gegenüber dem Verantwortlichen gemäß DSGVO.

  1. Recht auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht auf folgende Informationen:

    1. die Verarbeitungszwecke;
    2. die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden;
    3. die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden, insbesondere bei Empfängern in Drittländern oder bei internationalen Organisationen;
    4. falls möglich die geplante Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden, oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer;
    5. das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der sie betreffenden personenbezogenen Daten oder auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung;
    6. das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde;
    7. wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden, alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten;
    8. das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Art. 22 Abs. 1 und 4 DSGVO und – zumindest in diesen Fällen – aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person.
    9. werden personenbezogene Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt, so hat die betroffene Person das Recht, über die geeigneten Garantien gemäß Art. 46 DSGVO im Zusammenhang mit der Übermittlung unterrichtet zu werden.
      Wir stellen dem Betroffenen eine Kopie der personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, zur Verfügung. Für alle weiteren Kopien, die die betroffene Person beantragt, kann der Verantwortliche ein angemessenes Entgelt auf der Grundlage der Verwaltungskosten verlangen.

  2. Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DSGVO

    Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen unverzüglich die Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen. Unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung hat die betroffene Person das Recht, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten – auch mittels einer ergänzenden Erklärung – zu verlangen.

  3. Recht auf Löschung nach Art.17 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass ihn betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden, und der Verantwortliche ist verpflichtet, personenbezogene Daten unverzüglich zu löschen, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft:
    1. die personenbezogenen Daten sind für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig;
    2. die betroffene Person widerruft ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a oder Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO stützte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung;
    3. die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor, oder die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 2 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein;
    4. die personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet;
    5. die Löschung der personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich, dem der Verantwortliche unterliegt;
    6. die personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft gemäß Art. 8 Abs. 1 DSGVO erhoben.

  4. Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO

    Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen gegeben ist:
    1. die Richtigkeit der personenbezogenen Daten von der betroffenen Person bestritten wird, und zwar für eine Dauer, die es dem Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen,
    2. die Verarbeitung unrechtmäßig ist und die betroffene Person die Löschung der personenbezogenen Daten ablehnt und stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten verlangt;
    3. der Verantwortliche die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger benötigt, die betroffene Person sie jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigt, oder
    4. die betroffene Person Widerspruch gegen die Verarbeitung gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO eingelegt hat, solange noch nicht feststeht, ob die berechtigten Gründe des Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen.

  5. Recht auf Unterrichtung nach Art. 19 DSGVO

    Hat der Betroffene gegenüber dem Verantwortlichen hinsichtlich seiner personenbezogenen Daten eine Berichtigung nach Art. 16 DSGVO, eine Löschung Art. 17 Abs. 1 DSGVO oder eine Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO geltend gemacht, und hat der Verantwortliche alle Empfänger, gegenüber denen die personenbezogenen Daten des Betroffenen offengelegt wurden, über das Verlangen des Betroffenen informiert (soweit dies nicht unmöglich oder mit unverhältnismäßigen Aufwand verbunden war), so hat der Betroffene das Recht, vom Verantwortlichen über die Empfänger informiert zu werden.

  6. Recht auf Datenübertragbarkeit Art. 20 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht, die ihn betreffenden personenbezogenen Daten, die er einem Verantwortlichen bereitgestellt hat, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten, und er hat das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch uns zu übermitteln, sofern

    1. die Verarbeitung auf einer Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a oder Art. 9 Abs. 2 lit. a oder auf einem Vertrag gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO beruht und
    2. die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt. Rechte und Freiheiten anderer Personen dürfen dadurch nicht beeinträchtigen werden. Bei der Ausübung des Rechts auf Datenübertragbarkeit gemäß Absatz 1 hat der Betroffene das Recht, zu erwirken, dass die personenbezogenen Daten direkt von uns einem anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist. Die Ausübung des Rechts auf Datenübertragbarkeit lässt das Recht auf Löschung nach Art. 17 DSGVO unberührt. Das Recht auf Datenübertragbarkeit gilt nicht für eine Verarbeitung, die für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde.

  7. Recht auf Widerspruch nach Art. 21 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht, aus Gründen, die sich aus seiner besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung ihn betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling.
    Wir verarbeiten die personenbezogenen Daten nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
    Werden personenbezogene Daten verarbeitet, um Direktwerbung zu betreiben, so hat der Betroffene das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung ihn betreffender personenbezogener Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen; dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht. Widerspricht der Betroffene der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so werden die personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeitet. Eine vom Betroffenen erteilte Einwilligung kann dieser jederzeit widerrufen. Die bis zu diesem Zeitpunkt erfolgte Erhebung und Verarbeitung bleibt jedoch dadurch rechtmäßig.

  8. Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall inkl. Profiling nach Art. 22 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die ihm gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt. Dies gilt nicht, wenn die Entscheidung

    1. für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen dem Betroffenen und uns erforderlich ist,
    2. aufgrund von Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten, denen wir unterliegen, zulässig ist und diese Rechtsvorschriften angemessene Maßnahmen zur Wahrung der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen des Betroffenen enthalten oder
    3. mit ausdrücklicher Einwilligung des Betroffenen erfolgt.
      Diese Entscheidungen dürfen nicht auf besonderen Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 Abs. 1 DSGVO beruhen, sofern nicht Art. 9 Abs. 2 lit. a oder g DSGVO gilt und angemessene Maßnahmen zum Schutz der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen der betroffenen Person getroffen wurden.
      In den unter Ziffern a) und c) genannten Fällen treffen wir angemessene Maßnahmen, um die Rechte und Freiheiten sowie die berechtigten Interessen des Betroffenen zu wahren, wozu mindestens das Recht auf Erwirkung des Eingreifens einer Person auf unserer Seite, auf Darlegung des eigenen Standpunkts und auf Anfechtung der Entscheidung gehört.

  9. Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde nach Art. 77 DSGVO

    Jeder Betroffene hat unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat seines Aufenthaltsorts, seines Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, wenn der Betroffene der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen diese Verordnung verstößt.
    Die Aufsichtsbehörde, bei der die Beschwerde eingereicht wurde, unterrichtet den Beschwerdeführer über den Stand und die Ergebnisse der Beschwerde einschließlich der Möglichkeit eines gerichtlichen Rechtsbehelfs nach Art. 78 DSGVO.

  10. Recht auf wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf nach Art. 79 DSGVO

    Jeder Betroffene hat unbeschadet eines verfügbaren verwaltungsrechtlichen oder außergerichtlichen Rechtsbehelfs einschließlich des Rechts auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde gemäß Art. 77 DSGVO das Recht auf einen wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf, wenn er der Ansicht ist, dass die ihm aufgrund dieser Verordnung zustehenden Rechte infolge einer nicht im Einklang mit dieser Verordnung stehenden Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten verletzt wurden.
    Für Klagen gegen uns der gegen einen Auftragsverarbeiter sind die Gerichte des Mitgliedstaats zuständig, in dem wir oder der Auftragsverarbeiter eine Niederlassung haben. Wahlweise können solche Klagen auch bei den Gerichten des Mitgliedstaats erhoben werden, in dem der Betroffene seinen Aufenthaltsort hat, es sei denn, es handelt sich bei uns oder dem Auftragsverarbeiter um eine Behörde eines Mitgliedstaats, die in Ausübung ihrer hoheitlichen Befugnisse tätig geworden ist


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Berufsbezeichnung: Physiotherapeut verliehen in den Niederlanden

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Aufsichtsbehörde:
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Valkenburger Straße 45
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